Zweiter Weltkrieg (der)

Zweiter Weltkrieg: Vom Deutschen Reich 1939 entfesselter Weltanschauungs- und Vernichtungskrieg*, der durch die Singularität der nationalsozialistischen Verbrechen (Holocaust – Shoah*) gekennzeichnet war und nach Schätzungen von Historikern/-innen ca. 60 bis 80 Millionen Menschen das Leben gekostet hat. Er endete am 8./9. Mai 1945 mit der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches.

Vernichtungskrieg (der)

Vernichtungskrieg: Zugleich rassistische und zweckrationale Kriegsstrategie Deutschlands im Zweiten Weltkrieg, die die Versklavung (Zwangsarbeit) und Ermordung der Bevölkerung sowie die wirtschaftliche Ausbeutung der besetzten Gebiete zum Ziel hatte. Ein Vernichtungskrieg ist ein Krieg, dessen Ziel nicht nur der Angriff und die Eroberung eines anderen Staates ist, sondern die vollständige Vernichtung eines Staates (eines Volkes oder einer Volksgruppe) und dessen (/deren) Auslöschung durch die massenhafte Ermordung der Bevölkerung oder die Zerstörung ihrer Lebensgrundlage.

Weltanschauungskrieg (der)

Weltanschauungskrieg: Krieg, bei dem es um die Vernichtung eines weltanschaulichen Gegners geht. „Weltanschauungskrieg“ ist ein zentraler Begriff der NS-Ideologie*, mit dem der Krieg gegen die Sowjetunion begründet wurde. Dabei wurden die rassistischen Feindbilder vom „jüdischen Bolschewismus“ und vom „slawischen Untermenschen“ miteinander verknüpft. Ziel war die Vernichtung der Sowjetunion als Staat und die rassistische Neuordnung Osteuropas („Lebensraum im Osten*“).

Holocaust – Shoah (der / die)

Holocaust (griech. holokaustos = vollständig verbrannt). In der Geschichtswissenschaft wird damit der durch die Nationalsozialisten und ihre Helfer organisierte Massenmord an ca. sechs Millionen europäischen Juden bezeichnet. Shoah (hebräisch = Katastrophe, Untergang) ist die im Staat Israel und in Europa gebräuchliche Bezeichnung für den nationalsozialistischen Völkermord an den europäischen Juden.

„Endlösung der Judenfrage“ (die)

Nationalsozialistischer Tarnbegriff für den seit 1941 geplanten und systematisch durchgeführten Völkermord an den europäischen Juden. Auf der Wannsee-Konferenz* (20. Januar 1942) wurden Details des Vorhabens zwischen der SS-Führung und Vertretern der deutschen Reichsbehörden koordiniert.

Vernichtungslager (das)

Nationalsozialistische Konzentrationslager*, die vor allem seit 1941 in den besetzten Gebieten Polens (z. B. Auschwitz-Birkenau, Belzec, Sobibor, Treblinka) mit dem Ziel errichtet wurden, Juden und andere verfolgte Bevölkerungsgruppen (z. B. Sinti und Roma) fabrikmäßig zu ermorden.

Collaboration / Kollaboration (die)

Zusammenarbeit von Bürgern eines besetzten Landes mit der Besatzungsmacht. Im Zweiten Weltkrieg arbeiteten in den von Deutschland besetzten Gebieten Verwaltungen, Polizisten, Unternehmen und Einzelpersonen mit den deutschen Besatzern zusammen und unterstützten diese z. B. bei der wirtschaftlichen Ausbeutung ihrer Länder oder bei der Deportation* und Ermordung von Juden.

„Stunde Null“ (die)

Bezeichnung für den Zeitpunkt des Kriegsendes 1945 und den damit verbundenen Zusammenbruch der staatlichen Ordnung in Deutschland. Der Begriff suggeriert einen völligen Neuanfang in Politik und Gesellschaft, vernachlässigt aber die personellen und mentalen Kontinuitäten aus der NS-Zeit.

Potsdamer Konferenz (die)

Konferenz der „Großen Drei“ (USA, Sowjetunion, Großbritannien) im Sommer 1945 zur Regelung der Neuordnung Deutschlands und Europas. Im Potsdamer Abkommen wurden die Grundsätze der Demilitarisierung, Denazifizierung*, Demokratisierung, Dezentralisierung und Demontage festgelegt.

Denazifizierung / Entnazifizierung (die)

Maßnahmen der Alliierten nach 1945 mit dem Ziel, die deutsche Gesellschaft, Politik und Wirtschaft vom Nationalsozialismus zu befreien. Dazu gehörten die Bestrafung von NS-Verbrechern (z. B. in den Nürnberger Prozessen), die Entfernung von Nationalsozialisten aus Ämtern und die Umerziehung der Bevölkerung (Reeducation).

Reichstagsbrandverordnung (die)

Offiziell: „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ vom 28. Februar 1933. Sie setzte die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und schuf die rechtliche Basis für die Verfolgung politischer Gegner und die Errichtung der Diktatur.

Ermächtigungsgesetz (das)

Offiziell: „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom 24. März 1933. Es übertrug die gesetzgebende Gewalt auf die Regierung Hitler und bedeutete die faktische Selbstentmachtung des Reichstags und das Ende der Gewaltenteilung.